1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Panzer Design GmbH (nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet) und ihren Kunden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1. Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstverträge einer Markenagentur. Hierzu zählen die Konzeption und Gestaltung von Logos, Slogans, Marken, Werbekampagnen, Internetauftritten, Werbefilmen und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen. Der konkrete Vertragsgegenstand setzt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen zusammen.
2.2. Die Angebote der Agentur erfolgen freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.3. Der Vertrag mit der Agentur und dem Kunden wird wirksam, wenn eine schriftliche Bestätigung des Kunden über das von der Agentur gestellte Angebot vorliegt.
3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags benötigten Daten, Informationen, Zugänge bzw. Berechtigungen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Kommt der Kunde diesen Pflichten trotz Aufforderung nicht nach, wird die Agentur von ihrer Leistungspflicht befreit. Sollte die Agentur dennoch leisten, wird der dafür entstandenen Mehraufwand seitens der Agentur zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm geliefertes Material frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur unaufgefordert und unverzüglich über Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung der Agentur Relevanz haben können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie der Agentur unbekannt sind. Insbesondere gilt dies, wenn aufgrund rechtlicher Vorschriften oder der Verletzung von Rechten Dritter einzelne Werbemaßnahmen der Agentur oder beauftragter Dritter einzustellen sind oder verändert werden müssen.
3.4. Der Kunde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Systemverantwortung.
4. Leistungen Dritter
4.1. Die Agentur ist entsprechend den einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden berechtigt, Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.
4.2. Im Rahmen der Kooperation mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Agentur haben. Die Agentur setzt den Kunden über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur nach bestem Wissen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kenntnis. Falls nötig, nehmen die Agentur und der Kunde in diesem Fall gemeinsam eine Anpassung des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses vor.
4.3. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Leistungen Dritter, insbesondere dafür, dass Leistungen frei von Unterbrechungen, Störungen und Fehlern sind und gesetzeskonform ausgeführt sind. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Einhaltungen von vertraglich geschlossenen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten zu überwachen.
4.4. Bei der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen automatisch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur über.
5. Termine und Lieferfristen
5.1. Fristen und Terminabsprachen werden im Vertrag schriftlich festgehalten. Abweichende Vereinbarungen müssen von Kunde und Agentur schriftlich bestätigt werden.
5.2. Kann die Agentur einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, wird dies dem Kunden schnellstmöglich schriftlich mitgeteilt.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an allen Arbeiten, die durch die Agentur im Rahmen eines Auftrags erstellt werden. Das Nutzungsrecht gilt nur für die im Vertrag vereinbarte Dauer und vereinbarten Umfang. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen außerhalb dieses Gebiets bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
6.2. Sollte der Vertrag vorzeitig beendet werden, müssen alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an die Agentur zurückgegeben werden. Dem Kunden ist die Verwendung oder Weiterentwicklung bereits gesichteter Ideen und Konzepte der Agentur nicht gestattet.
6.3. Die Leistungen, die durch die Agentur im Rahmen des Auftrages erarbeitet werden, sind urheberrechtlich als persönliche geistige Schöpfungen geschützt und verbleiben bei der Agentur. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
6.4. Der Kunde, insbesondere seine Mitarbeiter, haben bei der Mitarbeit keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Eine solche Mitarbeit begründet kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Des Weiteren erhält der Kunde auch keine Nutzungsrechte an Entwürfen der Agentur, die vom Kunden abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden.
6.5. Dem Kunden oder durch diesen beauftragten Dritten ist es untersagt, jegliche Produkte, Leistungen und Werke der Agentur im Original oder bei der Reproduktion zu ändern. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Nutzungsrechte und/oder Mehrfachnutzungen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der Agentur an Dritte übertragen werden und sind, sofern nicht vertraglich geregelt, entsprechend zu vergüten.
6.6. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die beschriebenen Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig. Die Agentur setzt diese nach billigem Ermessen fest. Im Streitfall kann die Vertragsstrafe gerichtlich überprüft werden. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
6.7. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und auf ihrer Website aufzuführen. Diese Verwendung schließt gegebenenfalls auch Logos des Kunden mit ein. Der Eigenwerbung kann vertraglich widersprochen werden.
7. Gewährleistung
7.1. Die Agentur haftet für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
7.3. Bei farbigen Reproduktionen kann es in allen Herstellungsverfahren zu geringfügigen Abweichungen vom Original kommen. Diese Abweichungen können nicht beanstandet werden, sofern sie nach dem Stand der Technik innerhalb der üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorlagen und dem Endprodukt.
7.4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Die Agentur ist von der Haftung entbunden, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.
8. Haftung
8.1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zurückzuführen ist. Vertragswesentlich sind alle diese Vertragspflichten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags erfüllt werden müssen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Sollte die Agentur aufgrund fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haften, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt; somit auf den Schaden, den die Agentur bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.2. Der Kunde entbindet die Agentur von jeglichen Ansprüchen, die von Dritten gegen die Agentur erhoben werden, insbesondere im Falle der Rechtsverletzung Dritter oder von Rechtsverstößen der Maßnahmen, die von der Agentur erarbeitet und/oder durchgeführt wurden, und/oder von Inhalten, die vom Kunden selbst zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde trägt infolgedessen auch die Kosten einer anfallenden Rechtsverteidigung der Agentur. Dies schließt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten mit ein. Die Agentur verpflichtet sich, jegliche rechtliche Bedenken im Rahmen der geplanten Maßnahmen dem Kunden bei Bekanntwerden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte es nötig sein, dass Maßnahmen vor ihrer Umsetzung durch Sachkundige rechtlich geprüft werden, sind die Kosten vom Kunden nach Absprache mit der Agentur zu tragen.
8.3. Die Agentur haftet niemals für Sachaussagen, die über Produkte und Leistungen des Kunden in Werbemaßnahmen oder -kampagnen enthalten sind oder getätigt werden.
8.4. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste nach Abnahme der vereinbarten Arbeiten.
8.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung der Agentur wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung für die Agentur ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur.
9. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde hat eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema) direkt abzuführen bzw. die Gebühren der Agentur zu erstatten, sofern diese von ihr verauslagt wurden.
10. Vergütung und Zahlungsfristen
10.1. Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung entspricht den einzelvertraglichen Vereinbarungen. Wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, beträgt der Stundensatz 100€ für Grafik/Layout/Reinzeichnung/Text/Fotografie und Projektmanagement, sowie 120€ für Illustration, Animation, Webentwicklung, Konzeption & Strategie.
10.2. Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
10.3. Ist keine abweichenden Vereinbarungen gültig, beläuft sich die Zahlungsfrist auf 7 Tage ab Eingang der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen der Agentur können auch elektronisch übermittelt werden.
10.4. Kosten für Dienstleistungen Dritter muss die Agentur nicht verauslagen.
10.5. Die Agentur ist befugt, dem Kunden Abschlagszahlungen in zeitlichen Abständen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung errechnet sich aus der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.
10.6. Zur Aufrechnung gegenüber der Agentur ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
11. Kündigung
11.1. Es gelten die einzelvertraglich festgelegten Vertragslaufzeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
11.2. Sofern keine Vertragslaufzeit bestimmt wurde, entsteht ein Dauerschuldverhältnis, welches von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.
12. Geheimhaltung
12.1. Alle Informationen und Unterlagen, die dem Kunden und der Agentur im Rahmen des Auftragsverhältnisses zugänglich werden und nicht öffentlich oder allgemein offenkundig sind, sind auch nach Beendigung des Auftrages streng vertraulich. Dies gilt außerdem, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.
12.2. Der Kunde sowie die Agentur verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht auch den jeweils mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeitern aufzuerlegen.
13. Marketing
Sofern Sie keinen Widerspruch eingelegen, nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse zum Versand von Werbung für ähnliche Artikel bzw. Services. Sie können dieser Nutzung Ihrer Kontaktadresse jederzeit per Benachrichtigung an info@panzer.design oder per Klick auf den Abmeldelink in unseren Werbemails widersprechen. Es entstehen dabei für Sie keine anderen Kosten als die Übermittlung nach Basistarifen.”
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit anderer Bedingungen. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln bemühen sich Kunde und Agentur darum, unwirksame Klauseln durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Die gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
14.2. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu achten.
14.3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.
14.4. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, Weiden i.d.Opf., Deutschland.
Stand: 11.06.2023